Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Die Pflegekassen stellen zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedüüürftigen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Bei den Pflegehilfsmitteln ist zu unterscheiden zwischen:
- zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, z.B. Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, waschbare Krankenunterlagen, einmal Krankenunterlagen, Mundschutz (Kostenübernahme monatlich bis zu 40€ - ist bei der Pflegekasse einzureichen)
- technische Pflegehilfsmitteln, z.B. Rollator, Gleitmatten, Gehstützen, Badewannenlifter, Patientenlifter, Rollstuhl, Toilettenstuhl, Rutschbrett, Pflegebetten (grundsätzlich leihweise, sonst eine Zuzahlung i.H.v. 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel; Befreiung ist möglich, wenn die Härtefallregelung greift).