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Pflegereform (PNOG): Neuer Minister, neuer Zeitplan — was sich verändert hat

9. August 2026

Vor einigen Wochen haben wir Sie über das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) informiert. Zwischenzeitlich hat sich einiges bewegt. Allerdings nicht dort, wo Sie es erwartet hätten.

Neu im Gesundheitsministerium: Carsten Linnemann

Am 29. Juli 2026 hat Carsten Linnemann (CDU) nach seiner Ernennung durch den Bundespräsidenten das Amt des Bundesgesundheitsministers übernommen. Er löst Nina Warken ab, die als Chefin des Bundeskanzleramts ins Kanzleramt gewechselt ist. Linnemann übernimmt das Gesundheitsressort neu und hat angekündigt, sich zunächst intensiv in die laufenden Reformthemen einzuarbeiten.

Kabinettsentscheidung erneut verschoben

Die im Juli erwartete Kabinettsbefassung mit dem PNOG ist ausgeblieben. Nach einer vorläufigen Kabinettzeitplanung vom 24. Juli 2026 soll das PNOG im September 2026 im Bundeskabinett behandelt werden. Welcher der vorgesehenen Kabinettstermine dafür genutzt wird, steht bislang nicht fest.

Begleitet wird die Verzögerung von weiterem politischen Abstimmungsbedarf und deutlicher Kritik am bisherigen Referentenentwurf. Diskutiert werden unter anderem die geplante befristete Aussetzung der Tariftreueregelung sowie Änderungen bei Beratungsbesuchen und Entlastungsleistungen. Der vorliegende Entwurf ist deshalb weiterhin nicht mit einem späteren Gesetz gleichzusetzen. Änderungen sind im weiteren Verfahren ausdrücklich möglich.

Was das für Sie heißt

Für 2026 gilt bei den bestehenden Pflegeleistungen weiterhin der aktuelle Rechtsstand. Pflegegeld, Verhinderungspflege und der Entlastungsbetrag von 131 Euro bleiben unverändert bestehen.

Der bisherige Referentenentwurf sieht ein grundsätzliches Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor. Einzelne Regelungen sollen erst später folgen. Da jedoch noch kein Kabinettsbeschluss vorliegt, wird der Zeitplan zunehmend enger. Ob der 1. Januar 2027 tatsächlich gehalten werden kann und welche Regelungen am Ende Bestandteil des Gesetzes sein werden, ist derzeit noch offen.

Was jetzt entschieden wird, betrifft möglicherweise erst 2027 oder später Ihre konkrete Versorgung. Falls sich Änderungen ergeben, die für Sie wichtig sind, informieren wir Sie hier zeitnah.

Kurz gesagt: Bis auf Weiteres bleibt alles, wie es ist. Wir behalten den Prozess für Sie im Blick und geben rechtzeitig Bescheid, sobald konkrete Beschlüsse vorliegen.

Fragen? Sprechen Sie uns an

Wenn Sie unsicher sind, was die Reform für Ihre persönliche Pflegesituation bedeuten könnte, rufen Sie uns gerne an: 06202 / 27680. Wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation und ordnen ein, was wirklich relevant ist und was noch politische Debatte bleibt.

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