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Kirchlicher Pflegedienst Kurpfalz e.V.

Pflege-Lexikon

Pflege-Fachbegriffe verständlich erklärt. Für Angehörige und Pflegebedürftige. Die Begriffe sind nach Themen gruppiert und innerhalb jeder Gruppe alphabetisch sortiert. Die Erklärungen sind bewusst etwas ausführlicher gehalten, damit Sie die Zusammenhänge besser verstehen und Entscheidungen sicher treffen können.

Pflegegrade & Leistungen der Pflegekasse

Ambulante Pflege

Pflegeleistungen, die zu Hause in der vertrauten Umgebung erbracht werden. Im Gegensatz zur stationären Pflege im Heim.

Behandlungspflege

Medizinische Pflege auf ärztliche Verordnung: Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Verbandswechsel. Die Kosten trägt die Krankenkasse (§ 37 SGB V).

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

131 € monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote. Nicht verbrauchte Beträge werden automatisch in den Folgemonat übertragen, Restbeträge eines Jahres sind noch bis 30. Juni des Folgejahres einsetzbar.

Gemeinsamer Jahresbetrag

Seit Juli 2025 sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexibel einsetzbaren Topf zusammengelegt. 3.539 € pro Jahr stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Frei aufteilbar zwischen häuslicher Ersatzpflege und stationärer Kurzzeitpflege.

Grundpflege

Hilfe bei Körperpflege, An-/Auskleiden, Mobilisation und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Wird ab Pflegegrad 2 durch die Pflegekasse bezahlt.

Häusliche Krankenpflege

Medizinische Pflege zu Hause auf ärztliche Verordnung (§ 37 SGB V). Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Der Klient zahlt lediglich die gesetzliche Zuzahlung.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäschepflege. Läuft über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse oder den Entlastungsbetrag.

Kombinationsleistung

Kombination aus Pflegegeld (für Angehörige) und Pflegesachleistungen (durch den Pflegedienst). Die Aufteilung bestimmen Sie selbst. Das anteilige Pflegegeld wird nach Eingang der Abrechnung des Pflegedienstes bei der Pflegekasse ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Vorübergehende stationäre Pflege (maximal 8 Wochen pro Jahr), etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der Pflegeperson. Finanziert über den Gemeinsamen Jahresbetrag.

Palliativpflege

Spezialisierte Pflege für schwerstkranke und sterbende Menschen mit dem Ziel, Schmerzen zu lindern und Lebensqualität zu erhalten. Zusätzlich kann die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) ärztlich verordnet werden. Sie ist für die Betroffenen kostenfrei.

Pflegegeld

Geldleistung der Pflegekasse, wenn die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer übernommen wird. Höhe nach Pflegegrad: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) bzw. 990 € (PG 5) pro Monat (Stand 2026).

Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit in 5 Stufen (1–5). Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Die Einstufung bestimmt, welche Leistungen der Pflegekasse zustehen.

Pflegesachleistung

Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst, wenn professionelle Pflegekräfte die Versorgung übernehmen. Höhe je nach Pflegegrad: 796 € (PG 2), 1.497 € (PG 3), 1.859 € (PG 4) bzw. 2.299 € (PG 5) pro Monat (Stand 2026).

Pflegestärkungsgesetz

Gesetze zur Verbesserung der Pflegeversicherung in Deutschland (PSG I–III), mit denen unter anderem die Pflegegrade und der Entlastungsbetrag eingeführt wurden.

Tagespflege

Teilstationäres Angebot: Pflegebedürftige verbringen den Tag in einer Einrichtung, schlafen aber zu Hause. Wird zusätzlich zur ambulanten Pflege finanziert. Je nach Pflegegrad zwischen 721 € (PG 2) und 2.085 € (PG 5) pro Monat (Stand 2026).

Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI)

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des ungenutzten Sachleistungsbudgets in Angebote der Alltagsunterstützung umgewandelt werden. Eine flexible Ergänzung zum Entlastungsbetrag.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Ersatzpflege bis zu 8 Wochen im Jahr, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist. Auch stundenweise nutzbar. Seit Juli 2025 gemeinsam mit der Kurzzeitpflege im Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € abgedeckt.

Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)

Zusätzliche Leistung von 224 € pro Monat für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben. Zweck: gemeinsame Organisation der Pflege.

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Antrag & Begutachtung

Antrag auf Pflegegrad

Wird formlos oder per Formular bei der Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt. Nach dem Antrag folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Die Leistungen werden rückwirkend zum Antragsmonat bewilligt.

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger: bei Pflegegrad 2–3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4–5 vierteljährlich. Wird von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Höherstufung

Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung in einen höheren Pflegegrad beantragt werden. Es folgt ein erneutes Gutachten durch den Medizinischen Dienst.

Medizinischer Dienst (MD)

Früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) genannt. Begutachtet Pflegebedürftige im Auftrag der gesetzlichen Pflegekasse und schlägt den Pflegegrad vor. Bei privat Versicherten übernimmt Medicproof diese Aufgabe.

Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Verfahren, mit dem der Medizinische Dienst seit 2017 den Pflegegrad ermittelt. Es bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltag und soziale Kontakte).

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Gesetzlich verankerter Anspruch auf kostenlose, neutrale Beratung durch die Pflegekasse. Etwa zur Auswahl von Leistungen und Hilfen. Muss nach Antragstellung innerhalb von zwei Wochen angeboten werden.

Pflegestützpunkt

Trägerneutrale Anlaufstelle von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit Kommunen. Bietet Beratung, Unterstützung bei Anträgen und Informationen zu allen Leistungen rund um die Pflege.

Widerspruch

Wird ein Antrag auf Pflegegrad oder eine Höherstufung abgelehnt, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Begründung.

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Geld, Zuzahlung & Sozialhilfe

Ausbildungszuschlag

Gesetzlich festgelegter Zuschlag, den Pflegedienste pro Einsatz zur Refinanzierung der Pflegeausbildung berechnen dürfen. Er wird von der Pflege- bzw. Krankenkasse übernommen und belastet Sie als Klient also nicht. So finanzieren wir gemeinsam den Pflegenachwuchs.

Belastungsgrenze (§ 62 SGB V)

Obergrenze der gesetzlichen Zuzahlungen: 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Wer die Grenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen.

Eigenanteil

Betrag, der nach Abzug der Pflegekassenleistungen vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen ist. Etwa wenn das Sachleistungsbudget überschritten wird.

Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Sozialleistung des Sozialamts für Menschen, deren Pflegekosten die Pflegekassenleistungen übersteigen und die sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen können. Wird nach Einkommens- und Vermögensprüfung gewährt.

Investitionskosten

Anteil für Gebäude, Ausstattung und Fahrzeuge eines Pflegedienstes, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird und deshalb vom Klienten selbst zu tragen ist. Bei uns beträgt der Eigenanteil 1,50 € pro Pflegeeinsatz. Der Betrag wird monatlich mit Ihrer regulären Abrechnung ausgewiesen und ist transparent nachvollziehbar.

Zuzahlung (§ 61 SGB V)

Bei häuslicher Krankenpflege: 10 € je Verordnung (bei jeder neuen Verordnung) sowie zusätzlich 10 % der Leistungskosten für die ersten 28 Kalendertage pro Jahr. Chronisch Kranke und Befreite zahlen nichts, alle anderen maximal bis zur Belastungsgrenze.

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Wohnformen & Betreuung

Alltagshilfe

Unterstützung im Alltag wie Einkaufen, Kochen oder Putzen durch unsere Helferinnen und Helfer. Kann über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert werden.

Betreutes Wohnen

Selbstständiges Wohnen in einer seniorengerechten Wohnung mit der Möglichkeit, bei Bedarf Pflege- und Betreuungsleistungen hinzuzubuchen. Barrierefrei und mit Notrufsystem ausgestattet.

Betreuungs-Café

Niedrigschwelliges Gruppenangebot für ältere Menschen. Offen für alle, die Gemeinschaft und Aktivierung suchen, unabhängig davon, ob eine Demenz vorliegt. Begegnung, Aktivierung und Entlastung der pflegenden Angehörigen. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag.

Nachbarschaftshilfe

Begleitung, Gespräche, Spaziergänge, kleine Besorgungen. Menschliche Nähe für Menschen, die im Alltag etwas Unterstützung brauchen. Finanzierbar über den Entlastungsbetrag.

Stationäre Pflege

Dauerhafte Pflege in einem Pflegeheim. Im Gegensatz zur ambulanten Pflege zu Hause. Die Pflegekasse trägt je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten, der Rest muss selbst oder vom Sozialamt getragen werden.

Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz

Ambulant betreute Wohnform, in der mehrere Menschen mit Demenz gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben. Bewohner mit Pflegegrad haben Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI.

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Hilfsmittel, Notruf & Wohnraumanpassung

Hausnotruf

Alarmsystem mit Armband oder Halskette: Bei einem Knopfdruck wird automatisch eine Notrufzentrale alarmiert, die dann Hilfe organisiert. Für Menschen ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse die monatliche Grundgebühr.

Hilfsmittel (Krankenkasse)

Medizinische Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Inkontinenzhilfen oder Hörgeräte werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt (gegen Zuzahlung). Nicht zu verwechseln mit Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse.

Inkontinenzhilfen

Einlagen, Vorlagen und Pants zur Versorgung bei Blasen- oder Darmschwäche. Werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen (gegen Zuzahlung bis zur Belastungsgrenze).

Krankenbeförderung (§ 60 SGB V)

Fahrten zu ambulanten Behandlungen können in bestimmten Fällen von der Krankenkasse übernommen werden. Z. B. bei Dialyse, Chemotherapie oder bei Versicherten mit Pflegegrad 4/5 oder Merkzeichen aG/Bl/H.

Pflegehilfsmittel (Pflegekasse)

Geräte und Verbrauchsmaterialien, die die häusliche Pflege erleichtern. Für Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc.) gibt es eine monatliche Pauschale von 42 €. Technische Hilfsmittel (Pflegebett, Rollator, Patientenlifter) werden auf Antrag leihweise zur Verfügung gestellt.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)

Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Umbauten wie ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder Türverbreiterungen. Ziel: möglichst lange selbstständig zu Hause wohnen.

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Technische Pflegehilfsmittel im Detail

Die folgenden technischen Pflegehilfsmittel werden bei Vorliegen eines Pflegegrades von der Pflegekasse auf Antrag in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung erfolgt über ein Sanitätshaus. Gerne beraten wir Sie im Beratungsbesuch nach § 37.3, welche Hilfsmittel in Ihrer Situation sinnvoll sind.

Badewannenlifter

Elektrisch oder manuell betriebenes Hilfsmittel, das den Klienten sicher in die Badewanne hinein- und wieder heraushebt. Ermöglicht ein entspanntes Vollbad auch bei eingeschränkter Mobilität. Ohne fremde Hilfe beim Ein- und Ausstieg. Wird von der Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel übernommen.

Duschhocker / Duschstuhl

Rutschfester Sitz für die Dusche, damit sich Menschen mit eingeschränkter Standsicherheit sicher waschen können. In verschiedenen Ausführungen erhältlich. Von einfachen Hockern bis zu Duschstühlen mit Armlehnen und Rückenlehne. Wird über die Pflegekasse oder Krankenkasse bereitgestellt.

Gehhilfen (Gehstock, Unterarmgehstützen)

Einfache Hilfsmittel zur Unterstützung beim Gehen. Vom klassischen Gehstock bis zu Unterarmgehstützen nach Operationen oder bei dauerhafter Unsicherheit. Werden auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen.

Gleitmatte / Gleitbrett (Transferhilfe)

Hilfsmittel, das den Transfer: also das Umsetzen eines Klienten z. B. vom Bett in den Rollstuhl oder auf den Toilettenstuhl. Erleichtert. Gleittücher reduzieren die Reibung, sodass weniger Kraftaufwand nötig ist und Verletzungen beim Klienten ebenso wie bei den Helfenden. Pflegenden Angehörigen oder Pflegekraft. Vermieden werden. Eine wichtige Entlastung im Pflegealltag, gerade wenn Angehörige selbst regelmäßig mit anpacken.

Haltegriffe

Stabile Griffe, die z. B. neben der Toilette, in der Dusche oder am Bett montiert werden. Sie geben Halt beim Aufstehen, Hinsetzen und bei Transfers. Die Montage kann über die Wohnumfeldverbesserung (§ 40 SGB XI) bezuschusst werden.

Patientenlifter (Personenlifter)

Mobiles oder fest installiertes Gerät, das einen nicht mehr gehfähigen Menschen sicher anhebt und transferiert. Z. B. vom Bett in den Rollstuhl. Es gibt Boden-Lifter (fahrbar) und Deckenlifter (fest montiert). Schützt den Klienten ebenso wie alle Helfenden. Ob pflegende Angehörige oder Pflegekraft. Vor Überlastung und Verletzungen beim Heben. Wird von der Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel übernommen.

Pflegebett (elektrisch verstellbar)

Elektrisch höhenverstellbares Bett mit verstellbaren Kopf- und Fußteilen, das die Pflege zu Hause erheblich erleichtert. Die Höhenverstellung schont den Rücken aller Helfenden. Ob pflegende Angehörige oder Pflegekraft. Und die verstellbare Liegefläche hilft dem Klienten beim Lagern, Essen und Aufstehen. Wird von der Pflegekasse leihweise bereitgestellt. Einschließlich passender Matratze, Seitengeländer und ggf. Bettgalgen (Aufrichthilfe).

Rollator

Fahrbare Gehhilfe mit vier Rädern, Bremsen und einer Sitzfläche zum Ausruhen. Gibt Sicherheit beim Gehen und ermöglicht Selbstständigkeit im Alltag. Beim Einkaufen, Spazierengehen oder zu Hause. Wird auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse übernommen (gegen gesetzliche Zuzahlung). Es gibt auch Indoor-Rollatoren mit schmalerer Bauweise für den Einsatz in der Wohnung.

Rollstuhl

Faltbarer oder starrer Rollstuhl für Menschen, die dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr gehen können. Wird auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bereitgestellt. Es gibt Standardmodelle, Leichtgewicht-Rollstühle, Elektrorollstühle und Multifunktions-Rollstühle. Je nach Bedarf und Mobilität.

Stehlifter / Aufrichtehilfe

Hilft Menschen, die noch eine Reststandfähigkeit haben, beim Aufstehen aus dem Bett, Rollstuhl oder von der Toilette. Der Klient wird in einer aufrechten Position gehalten und kann so z. B. für den Toilettengang oder einen Transfer sicher stehen. Ist weniger aufwändig als ein Patientenlifter, fördert die vorhandene Mobilität des Klienten und entlastet zugleich die Helfenden. Ob pflegende Angehörige oder Pflegekraft. Beim Transfer.

Toilettenstuhl / Toilettensitzerhöhung

Ein Toilettenstuhl ist ein mobiler Stuhl mit integriertem Auffangbehälter. Sinnvoll, wenn der Weg zur Toilette zu weit oder zu unsicher ist, vor allem nachts. Eine Toilettensitzerhöhung wird auf die vorhandene Toilette aufgesetzt und erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen bei eingeschränkter Beweglichkeit. Beide werden von der Pflegekasse übernommen.

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Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrer Situation sinnvoll ist, sprechen Sie uns gerne an. Oft klärt ein kurzes Gespräch mehr als viele Informationen. Kontakt aufnehmen →

Pflegealltag & Fachliches

Absage von Einsätzen (24-Stunden-Regel)

Wenn ein geplanter Einsatz einmal nicht stattfinden kann. Etwa wegen Krankenhausaufenthalt, Arzttermin oder Urlaub. Bitten wir um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher. Nur so können wir unsere Touren umplanen und andere Klienten profitieren lassen. Bei kurzfristigen Absagen ohne triftigen Grund müssen wir den Einsatz leider privat in Rechnung stellen, da er bereits fest eingeplant und die Arbeitszeit reserviert war.

Bezugspflege

Pflegekonzept, bei dem möglichst immer dieselbe Pflegekraft einen Klienten betreut. Fördert Vertrauen, Kontinuität und Qualität der Versorgung.

Biografiearbeit

Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte eines Klienten, um die Pflege individuell zu gestalten. Besonders wichtig bei Menschen mit Demenz – Erinnerungen, Gewohnheiten und Vorlieben helfen, Sicherheit zu vermitteln.

Dekubitus (Wundliegen) & Dekubitusprophylaxe

Ein Dekubitus ist ein Druckgeschwür, das durch längeren Druck auf die Haut entsteht. Typisch bei bettlägerigen oder immobilen Menschen. Prophylaxe ist entscheidend: regelmäßiges Lagern in festen Zeitabständen, sorgfältige Hautbeobachtung, geeignete Matratzen und Aktivierung, wo immer möglich. Unsere Pflegekräfte arbeiten dabei nach dem Expertenstandard des DNQP und stimmen den Lagerungsplan auf jeden Klienten individuell ab.

Demenz

Sammelbegriff für Erkrankungen, die mit einem fortschreitenden Verlust geistiger Fähigkeiten einhergehen. Häufigste Form: Alzheimer. Die Pflege bei Demenz erfordert viel Einfühlungsvermögen und Fachwissen.

Einsatzzeiten & Notfall-Priorität

Wir versuchen, vereinbarte Einsatzzeiten zuverlässig einzuhalten. Im Pflegealltag kann es aber vorkommen, dass sich Zeiten verschieben. Grund ist fast immer, dass irgendwo ein medizinischer Notfall Vorrang hat: eine akute Wunde, eine Insulingabe zur richtigen Zeit, eine Verschlechterung. In solchen Momenten unterstützen sich unsere Kolleginnen und Kollegen gegenseitig, um die Versorgung aller so gut wie möglich im Zeitplan zu halten. Wir bitten um Verständnis, wenn es einmal etwas später wird. In einer Notlage wünscht sich jeder von uns, dass dann vorgezogen wird, was wirklich dringend ist.

Expertenstandards (DNQP)

Verbindliche Qualitätsstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege. Z. B. für Dekubitusprophylaxe, Schmerzmanagement, Wundversorgung oder Sturzprävention.

Kinästhetik

Konzept der rückenschonenden Bewegungsunterstützung. Der Pflegebedürftige wird aktiv einbezogen statt passiv bewegt. Schützt sowohl den Klienten als auch die Pflegekraft vor Überlastung.

Leistungsnachweis

Monatliche Dokumentation der durch den Pflegedienst erbrachten Leistungen, die vom Klienten oder Angehörigen unterschrieben wird. Grundlage für die Abrechnung mit Pflege- und Krankenkasse.

MRSA / Multiresistente Erreger

Bakterien, die gegen viele Antibiotika unempfindlich sind. Bei Besiedelung sind besondere Hygienemaßnahmen nötig. Unsere Pflegekräfte sind dafür geschult und arbeiten nach festen Hygienestandards.

Pflegedokumentation / Pflegemappe

Gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung aller Pflegeleistungen, Beobachtungen und Anweisungen. Die Pflegemappe liegt beim Klienten zu Hause, Angehörige dürfen sie jederzeit einsehen.

Pflegeplanung

Individuell auf den Klienten abgestimmter Plan, der Ziele, Maßnahmen und Zeiten der Pflege festhält. Wird regelmäßig überprüft und angepasst.

Pflegevertrag

Schriftlicher Vertrag zwischen Klient/Angehörigen und Pflegedienst. Er regelt Leistungen, Kosten, Kündigungsmodalitäten und Datenschutz.

Tourenplanung

Unsere Touren werden jeden Tag nach Versorgungsart und fachlicher Priorität geplant. Nicht nach dem Zufallsprinzip. Früh morgens stehen medizinische Versorgungen wie Insulingabe, Medikamente vor dem Frühstück oder zeitkritische Wundversorgungen an. Im Anschluss folgen die Grundpflegen am Vormittag, dann hauswirtschaftliche und Betreuungseinsätze. So stellen wir sicher, dass zeitkritische Leistungen pünktlich erfolgen und die Touren für Klient und Pflegekraft möglichst reibungslos ablaufen.

Verordnung (Muster 12)

Ärztliches Formular für die häusliche Krankenpflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen). Ablauf: vom Hausarzt ausgestellt, vom Klienten unterschrieben, vom Pflegedienst bei der Krankenkasse eingereicht. Wichtig: Die Verordnung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ausstellung bei der Krankenkasse eingehen. Sonst gilt die Leistung erst ab tatsächlichem Eingangsdatum und die davor erbrachten Einsätze werden nicht von der Kasse bezahlt. Bitte lassen Sie Verordnungen deshalb nicht liegen, sondern geben Sie sie umgehend an uns weiter.

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Fachkräfte & Rollen im Pflegedienst

Fachtherapeut Wunde ICW

Pflegefachkraft mit einer zertifizierten Weiterbildung der Initiative Chronische Wunden (ICW) in der Versorgung chronischer Wunden. Plant und begleitet komplexe Wundversorgungen nach aktuellen Expertenstandards.

Gerontopsychiatrische Fachkraft

Pflegefachkraft mit zertifizierter Weiterbildung in der Pflege älterer Menschen mit psychischen Erkrankungen wie Demenz, Depression oder Verwirrtheitszuständen. Schwerpunkt: einfühlsame Begleitung und Aktivierung.

Hygienebeauftragte/r

Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation, die im Pflegedienst für die Einhaltung und Weiterentwicklung der Hygienestandards verantwortlich ist. Von Händehygiene bis MRSA-Management.

Palliative-Care-Fachkraft

Pflegefachkraft mit zertifizierter Weiterbildung in der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen. Schwerpunkte: Schmerzmanagement, Symptomkontrolle, psychosoziale Begleitung und Zusammenarbeit mit Palliativmedizinern.

Pflegedienstleitung (PDL)

Verantwortliche Pflegefachkraft mit Weiterbildung, die den Pflegedienst fachlich und personell leitet. Zentrale Ansprechperson für Klienten, Angehörige und Mitarbeiter.

Pflegefachkraft

Examinierte Fachkraft nach drei Jahren Ausbildung. Seit 2020 in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann (vormals Altenpfleger, Krankenschwester, Kinderkrankenschwester).

Praxisanleiter/in

Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation, die Auszubildende und neue Mitarbeiter während der praktischen Ausbildung anleitet, begleitet und bewertet.

Qualitätsbeauftragte/r

Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation, die die interne Qualitätssicherung verantwortet. Von der Pflegedokumentation über Pflegeplanung bis hin zur Vorbereitung auf MD-Prüfungen.

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Recht & Vorsorge

Betreuungsverfügung

Dokument, in dem festgelegt wird, wer im Fall einer gerichtlich angeordneten Betreuung zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. Und wer nicht. Greift nur, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Patientenverfügung

Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer schweren Erkrankung wünschen oder ablehnen. Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Schwerbehindertenausweis

Amtlicher Nachweis einer Schwerbehinderung (ab GdB 50). Bringt zahlreiche Nachteilsausgleiche wie Steuervergünstigungen, Kündigungsschutz, ermäßigte Eintritte oder Parkausweise.

Vorsorgevollmacht

Ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen in Gesundheits-, Finanz- und persönlichen Angelegenheiten zu treffen. Ersetzt in der Regel eine gerichtliche Betreuung.

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Medizin & Rehabilitation

Anschlussrehabilitation (AHB)

Medizinische Rehabilitation direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Etwa nach Schlaganfall, Hüft-OP oder Herzinfarkt. Ziel: Wiederherstellung der Selbstständigkeit. Wird vom Sozialdienst der Klinik beantragt.

Chronische Wunde

Eine Wunde, die nach 4–8 Wochen trotz fachgerechter Versorgung nicht abheilt. Typische Beispiele: Dekubitus, Ulcus cruris („offenes Bein“) oder diabetisches Fußsyndrom. Unsere Fachtherapeutin Wunde ICW plant die Versorgung nach aktuellen Expertenstandards und arbeitet dabei eng mit dem behandelnden Arzt sowie spezialisierten Wundversorgungs-Partnern zusammen, die das passende Material anhand des Behandlungsplans liefern. Unser Hauptpartner in diesem Bereich ist Medicops – daneben arbeiten wir bei Bedarf auch mit weiteren Anbietern. So stellen wir sicher, dass jede Wunde die bestmögliche und modernste Versorgung erhält.

Dauerkatheter (Blasenkatheter)

Ein dünner Schlauch, der bei Blasenentleerungsstörungen dauerhaft den Urin aus der Blase ableitet. Er wird je nach Material regelmäßig gewechselt und erfordert sorgfältige Hygiene. Wir übernehmen Wechsel und Pflege im Rahmen der Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung.

Einlauf (Klistier)

Eine wirksame Hilfsmöglichkeit bei hartnäckiger Verstopfung: Durch die Verabreichung einer Flüssigkeit in den Enddarm wird eine sanfte Darmentleerung angeregt. Wird auf ärztliche Verordnung im Rahmen der Behandlungspflege durchgeführt. Fachgerecht, diskret und zügig, damit die Betroffenen schnell Erleichterung spüren.

Entlassmanagement

Organisiert die Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Dazu gehören Verordnungen, Pflege, Hilfsmittel oder Medikamente, die direkt nach der Entlassung benötigt werden. Ziel ist ein möglichst reibungsloser Übergang vom Krankenhaus in die weitere Versorgung zu Hause oder in einer Einrichtung. Wenn häusliche Pflege nötig ist, melden sich Sozialdienst oder Entlassmanagement oft schon vor der Entlassung bei einem Pflegedienst. Gerne auch bei uns. Häufig schließt sich daran eine Anschlussrehabilitation an.

Kompressionstherapie

Anlegen von Kompressionsstrümpfen oder Kompressionsverbänden, um Venen und Lymphsystem zu unterstützen. Z. B. bei Lymphödem, nach einer Thrombose, bei offenem Bein oder chronisch-venöser Insuffizienz. Gehört zur Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung.

Medikationsplan

Eine Übersicht über alle aktuell eingenommenen Medikamente. Sie hilft dabei, den Überblick zu behalten und Wechselwirkungen zu vermeiden. Besonders, wenn mehrere Ärzte beteiligt sind. Gesetzlicher Anspruch für Versicherte mit mindestens drei Dauermedikamenten (§ 31a SGB V); der Hausarzt koordiniert den Plan. Für Angehörige ist er eine wichtige Grundlage, um die Versorgung nachvollziehen zu können. Perspektivisch kann er auch in der elektronischen Patientenakte hinterlegt werden.

PEG-Sonde

Perkutane endoskopische Gastrostomie. Eine Ernährungssonde, die durch die Bauchdecke direkt in den Magen führt. Wird bei Schluckstörungen oder unzureichender Nahrungsaufnahme eingesetzt. Wir übernehmen die Versorgung der Einstichstelle und die Verabreichung der Sondennahrung im Rahmen der Behandlungspflege.

Portversorgung

Ein Port ist ein unter die Haut eingesetzter dauerhafter Zugang zu einer großen Vene. Meist für die regelmäßige Gabe von Ernährungslösungen, Infusionen oder Medikamenten. Wir übernehmen auf ärztliche Verordnung das An- und Abschließen sowie die fachgerechte Pflege des Ports.

Rehabilitation (Reha)

Medizinische, berufliche oder soziale Maßnahmen, um die Folgen einer Erkrankung oder Behinderung zu mildern. Ambulant oder stationär möglich. Im Kontext Pflege gilt der Grundsatz „Reha vor Pflege“.

Schmerzmanagement

Strukturierte Erfassung und Linderung von Schmerzen in enger Abstimmung mit Haus- oder Palliativarzt. Unsere Pflegekräfte arbeiten nach dem Expertenstandard Schmerzmanagement des DNQP und dokumentieren Veränderungen, damit die Therapie jederzeit angepasst werden kann. Ziel ist eine bestmögliche Lebensqualität.

Stomaversorgung

Ein Stoma ist ein künstlich angelegter Darm- oder Harnausgang (z. B. nach Darm-OP). Die Versorgung umfasst regelmäßigen Beutelwechsel, Hautpflege rund um das Stoma und Anleitung der Angehörigen. Wir übernehmen das fachgerecht im Rahmen der Behandlungspflege.

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Schulung & Angehörige

Angehörigenpflege

Pflege durch Familienmitglieder oder nahestehende Personen – die häufigste Form der Pflege in Deutschland. Wird durch Pflegegeld, Pflegekurse und Verhinderungspflege unterstützt.

Pflegekurs (§ 45 SGB XI)

Kostenlose Schulung für pflegende Angehörige – vermittelt praktische Handgriffe, Pflegetechniken und Entlastungsstrategien. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Einzelschulungen auch zu Hause möglich.

Selbsthilfegruppe

Gruppen von Menschen in ähnlichen Lebenssituationen. Etwa für Angehörige von Demenzkranken oder pflegende Ehepartner. Austausch, gegenseitige Unterstützung und praktische Tipps stehen im Mittelpunkt.

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Digitales im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen wird zunehmend digital. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe. Was sie bedeuten, was sie bringen und wo Papier weiterhin nötig ist.

Im Alltag besonders relevant:

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Apps oder digitale Anwendungen, die den Pflegealltag unterstützen. Zum Beispiel mit Erinnerungen, einer Dokumentationshilfe oder kurzen Anleitungen. Einige geprüfte Anwendungen können von der Pflegekasse bezuschusst werden; anerkannte DiPA listet das BfArM.

Digitale Unterschrift

In der Pflege werden Leistungen dokumentiert und müssen bestätigt werden. Bisher meist auf Papier, zunehmend digital über Tablets oder Apps. Die Unterschrift wird elektronisch erfasst und ersetzt die klassische Unterschrift auf dem Leistungsnachweis. Bei uns läuft das schrittweise im laufenden Umstellungsprozess. Die Klienten werden vorab informiert, wenn sich an der gewohnten Abzeichnung etwas ändert.

Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Die Krankenversicherungskarte, die bei Arztbesuchen oder in der Apotheke vorgelegt wird. Sie enthält grundlegende Versichertendaten und dient als Zugang zu digitalen Anwendungen wie eRezept oder elektronischer Patientenakte (ePA). Die Karte selbst speichert in der Regel keine umfangreichen medizinischen Daten. Sie öffnet vielmehr die Tür zu den dahinter liegenden digitalen Informationen. Für Angehörige bedeutet das: Die Karte ist oft nötig, um Leistungen abzurufen oder einzulösen, ersetzt aber nicht die eigentlichen Unterlagen oder Absprachen.

Elektronische Patientenakte (ePA)

Eine digitale Sammlung medizinischer Unterlagen wie Arztberichte, Befunde oder Medikationspläne. Ziel ist, dass alle wichtigen Informationen an einem Ort verfügbar sind, damit Ärzte, Pflege und andere Beteiligte besser zusammenarbeiten können. Versicherte entscheiden selbst, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff erhält. Für gesetzlich Versicherte wird die ePA seit 2025 automatisch angelegt; die Nutzung ist freiwillig (Widerspruch jederzeit möglich). Für Angehörige kann die ePA helfen, den Überblick zu behalten. Sie ersetzt aber nicht das persönliche Gespräch und die Abstimmung zwischen den Beteiligten. Nicht alle Ärzte und Einrichtungen nutzen die ePA bereits vollständig; die tatsächliche Nutzung kann je nach Region und Anbieter noch unterschiedlich sein.

eRezept (elektronisches Rezept)

Das eRezept ersetzt das klassische rosa Rezept auf Papier. Der Arzt stellt die Verordnung digital aus, in der Apotheke wird sie über die Gesundheitskarte oder einen Code eingelöst. Für Angehörige wichtig: Das Rezept kann auch von anderen Personen eingelöst werden. Zum Beispiel durch Vorzeigen des Codes auf dem Smartphone oder mit der Versichertenkarte. So lassen sich Botengänge zur Apotheke unkompliziert übernehmen.

eVerordnung (elektronische Verordnung)

Verordnungen. Etwa für häusliche Krankenpflege, Heilmittel oder Hilfsmittel. Werden zunehmend digital ausgestellt und direkt an die Krankenkasse übermittelt. Das beschleunigt Abläufe, ersetzt aber noch nicht überall die Papierform. In vielen Fällen benötigen wir weiterhin eine unterschriebene Version. Wir sagen Ihnen jeweils, was im konkreten Fall gebraucht wird.

Gesundheitskarte & PIN

Für viele digitale Anwendungen wird neben der Gesundheitskarte eine persönliche PIN benötigt. Diese PIN erhalten Versicherte auf Anfrage von ihrer Krankenkasse. Sie ist wichtig, um auf sensible Gesundheitsdaten zuzugreifen oder digitale Funktionen freizuschalten. Zum Beispiel die ePA-App auf dem Smartphone.

Videosprechstunde

Ärztliche Beratung per Video. Besonders hilfreich, wenn der Weg in die Praxis schwerfällt. Geeignet für Folgegespräche, Befundbesprechungen oder kurze Rückfragen, nicht für alle Untersuchungen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten wie bei einer regulären Sprechstunde. Ein Ersatz für den persönlichen Arztbesuch ist sie aber nicht.

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Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrer Situation sinnvoll ist, sprechen Sie uns gerne an. Oft klärt ein kurzes Gespräch mehr als viele Informationen.

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