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Kirchlicher Pflegedienst Kurpfalz e.V.

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Wenn Sie Pflegegeld erhalten, gehört dieser Termin einfach dazu. Wir unterstützen Sie dabei unkompliziert und zuverlässig.

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein gesetzlich vorgeschriebener Termin für alle Pflegegeldempfänger. Er stellt sicher, dass die häusliche Pflege gut läuft und die pflegebedürftige Person zu Hause sicher versorgt ist. Eine unserer Pflegefachkräfte kommt zu Ihnen, schaut sich die Situation gemeinsam mit Ihnen an und berät Sie bei Fragen zum Alltag. Auf Wunsch auch mit Ihren Angehörigen zusammen.

Wer ist zum Beratungsbesuch verpflichtet?

Der Beratungsbesuch ist verpflichtend für alle Personen, die Pflegegeld beziehen und nicht regelmäßig von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate (halbjährlich)
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate (vierteljährlich)
  • Pflegegrad 1: freiwillig. Einmal pro Halbjahr auf Wunsch möglich

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Eine unserer Pflegefachkräfte besucht Sie zu Hause und bespricht mit Ihnen folgende Punkte:

  • Blick auf die Pflegesituation: Wie läuft die Versorgung? Gibt es etwas, das besser laufen könnte?
  • Erkennen von Veränderungen: Hat sich der Pflegebedarf verändert? Passt der Pflegegrad noch zur aktuellen Situation, oder ist eine Höherstufung notwendig?
  • Individuelle Empfehlungen: Beratung zu technischen Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Rollator, Hausnotruf, Patientenlifter), Wohnraumanpassung und weiteren Leistungen. Unsere Empfehlungen werden im Beratungsprotokoll dokumentiert und können den Kassen bei weiteren Anträgen als Orientierung dienen.
  • Entlastung für Angehörige: Tipps zur Pflege, Information über Unterstützungsangebote
  • Dokumentation: Erstellung eines Berichts für die Pflegekasse

Unser Tipp: Nutzen Sie den Beratungsbesuch aktiv. Stellen Sie gerne Fragen, schildern Sie Ihre Situation. Unsere Pflegefachkräfte nehmen sich Zeit und beraten Sie umfassend.

Was passiert, wenn der Besuch versäumt wird?

Wichtig: Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall ganz streichen. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an den nächsten Termin. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Kosten

Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für Sie ist der Besuch kostenlos.

Privat Versicherte erhalten die Rechnung von uns und reichen sie zur Erstattung bei ihrer privaten Pflegeversicherung ein.

Sie möchten einen Beratungsbesuch vereinbaren? Rufen Sie uns gerne an. Wir finden gemeinsam einen passenden Termin bei Ihnen zu Hause.

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Rufbereitschaft für unsere Klienten: 06202 / 27680 06221 / 7392980