Häusliche Pflege
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Zuhause leben. Dort, wo Erinnerungen, Nachbarn und die eigenen vier Wände sind. Mit unserer häuslichen Pflege machen wir genau das möglich: Unterstützung und Pflege bei Ihnen zu Hause, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen erstellen unsere examinierten Pflegekräfte einen persönlichen Pflegeplan, der Ihre Bedürfnisse, Gewohnheiten und Wünsche berücksichtigt. Und passen ihn fortlaufend an, wenn sich Ihre Situation verändert.
Für wen ist die häusliche Pflege geeignet?
Unsere häusliche Pflege richtet sich an alle Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung bei der täglichen Versorgung benötigen. Unabhängig vom Pflegegrad. Wir begleiten Sie zuverlässig. Ob vorübergehend nach einem Krankenhausaufenthalt oder dauerhaft.
Was umfasst die häusliche Pflege?
Unsere Grundpflege beinhaltet alle wesentlichen Bereiche der täglichen Versorgung:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasur und An-/Auskleiden
- Ernährung: Zubereitung mundgerechter Nahrung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und ausreichend Flüssigkeitszufuhr
- Ausscheidung: Unterstützung beim Toilettengang, Versorgung von Inkontinenzprodukten, Hygiene nach Stuhl- und Urinausscheidung
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen, Transfer und Umlagern (z. B. zur Dekubitusprophylaxe)
- Individuelle Pflegepläne: abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche
- Examinierte Pflegekräfte: qualifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung
- Feste Bezugspersonen: weil Vertrauen in der Pflege entscheidend ist
Zusätzlich: Medizinische Behandlungspflege. Auf ärztliche Verordnung übernehmen wir medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen oder Kompressionsstrümpfe. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Mehr zur medizinischen Pflege →
Kosten und Finanzierung
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen der Pflegekasse. Diese liegen 2026 zwischen 796 € (PG 2) und 2.299 € (PG 5) pro Monat. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um die Abrechnung nicht selbst kümmern und gehen nicht in Vorleistung. Privat Versicherte erhalten die Rechnung von uns und reichen sie zur Erstattung bei ihrer Pflegeversicherung ein. Auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld (für Angehörige) und Sachleistungen (durch uns) ist möglich.
Ein kleiner Eigenanteil entsteht durch die gesetzlich vorgesehenen Investitionskosten in Höhe von 1,50 € pro Pflegeeinsatz: diese werden nicht von der Pflegekasse übernommen und dienen der Refinanzierung von Gebäuden, Technik und Fahrzeugen. Sie werden monatlich transparent auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen.
Unser Tipp: Sie sind unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? Wir beraten Sie kostenlos und helfen bei der Antragstellung. Auch bei Höherstufungen.
Verhinderungspflege: Entlastung für Angehörige
Pflegende Angehörige leisten viel. Und brauchen auch Pausen. Wenn Sie als pflegende Person verhindert sind, sei es durch Urlaub, Krankheit, Arzttermine oder Erholung, übernehmen wir die Pflege Ihres Angehörigen zuverlässig als Ersatzpflege.
Seit Juli 2025 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung, die Sie flexibel für beide Leistungen einsetzen können. Ohne komplizierte Aufteilung wie früher.
Kleiner Hinweis zur Vorpflegezeit: Seit Juli 2025 ist keine sechsmonatige Wartezeit mehr nötig. Der Anspruch besteht sofort ab Pflegegrad 2. Sie können die Verhinderungspflege also direkt nach der Zuerkennung des Pflegegrades nutzen.
- 3.539 € pro Jahr: flexibel zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege aufteilbar
- Bis zu 8 Wochen Ersatzpflege pro Kalenderjahr
- Stundenweise oder tageweise einsetzbar. Bei unter 8 Stunden pro Tag wird das Pflegegeld nicht gekürzt!
- Auch für geplante Auszeiten nutzbar. Rechtzeitig planen lohnt sich
- Abrechnung direkt mit der Pflegekasse
Unser Tipp: Viele Familien wissen nicht, dass ihnen Verhinderungspflege zusteht, oder lassen den Anspruch ungenutzt verfallen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und helfen bei der Antragstellung.