Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unserer internen Regeln hat für uns höchste Priorität, damit wir Hinweise auf mögliche Verstöße oder Missstände zuverlässig aufnehmen können, haben wir gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle eingerichtet. Dieses System richtet sich ausschließlich an unsere Mitarbeitenden sowie an Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit Kontakt zu unserem Pflegedienst haben.
Sie sind Klient oder Angehöriger und möchten eine Beschwerde äußern?
Für Anliegen rund um die Pflege, unsere Leistungen oder unsere Mitarbeiter
nutzen Sie bitte unser Beschwerdemanagement: Wenden Sie sich
an Ihre Bezugspflegekraft, an unsere Pflegedienstleitung oder direkt an die
Geschäftsführung bzw. den Vorstand. Unsere Telefonnummern finden Sie im Impressum
und auf jeder Seite. Jede Rückmeldung. Ob Lob, Kritik oder Verbesserungsvorschlag. Ist bei uns willkommen und wird ernst genommen.
Der bevorzugte Weg: vertrauensvolles Gespräch
Wir ermutigen alle Mitarbeitenden ausdrücklich, Bedenken und Beobachtungen zunächst im direkten Gespräch anzusprechen. Mit der Pflegedienstleitung, der Geschäftsführung oder den Vorständen. In den allermeisten Fällen lassen sich so Missverständnisse klären und Probleme schnell lösen. Unsere Tür steht Ihnen jederzeit offen.
Wann nutzen Sie das Hinweisgebersystem?
Das Hinweisgebersystem ist gedacht für gravierende Sachverhalte, bei denen ein direkter Kontakt nicht möglich oder nicht zumutbar erscheint. Etwa wenn Anonymität gewahrt bleiben muss. Dazu zählen zum Beispiel Hinweise auf schwerwiegende Rechtsverstöße, Korruption, gezielte Falschabrechnung, Diskriminierung oder massive Verletzungen der Fürsorgepflicht.
Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem nicht für alltägliche Konflikte, Urlaubsfragen, Dienstplanwünsche oder persönliche Differenzen. Solche Anliegen sind bei der PDL, der Geschäftsführung oder den Vorständen weit besser aufgehoben.
Bearbeitung Ihrer Meldung
Wir garantieren Ihnen:
- Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen
- Rückmeldung zur Weiterbehandlung innerhalb von maximal drei Monaten (gemäß § 17 Abs. 3 HinSchG)
- Schutz Ihrer Identität und Vertraulichkeit nach den Vorgaben des HinSchG
- Keine Benachteiligung wegen einer in gutem Glauben abgegebenen Meldung
Hinweis: Die Rückmeldung muss nicht zwingend Details zum spezifischen Fallverlauf enthalten, da dies dem Schutz der beteiligten Personen dienen kann.
Kontaktmöglichkeiten zur Meldestelle
Zur Entgegennahme von Hinweisen nutzen wir den externen, spezialisierten Dienstleister Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH. Sie erreichen die Meldestelle über folgende Wege:
Betreiber des Hinweisgebersystems
Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH
Hauptstraße 21
79227 Schallstadt
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Meldeverfahrens richtet sich nach § 10 HinSchG in Verbindung mit der DSGVO. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität ist gesetzlich geschützt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.