Medizinische Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle pflegerischen Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Unsere examinierten Fachkräfte führen diese Leistungen zuverlässig und fachlich sicher bei Ihnen zu Hause durch, damit Sie nicht extra in eine Praxis oder Klinik fahren müssen.
Für wen ist die Behandlungspflege geeignet?
Die medizinische Behandlungspflege ist für Menschen gedacht, die nach einer Operation, bei chronischen Erkrankungen oder im Rahmen einer laufenden Therapie regelmäßige medizinische Versorgung benötigen. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich: entscheidend ist die ärztliche Verordnung.
Unsere Leistungen im Überblick
- Wundversorgung: fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden durch zertifizierte Fachtherapeuten Wunde (ICW)
- Medikamentengabe: Verabreichung und Überwachung verordneter Medikamente
- Injektionen: subkutane Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen: regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Werte
- Verbandswechsel: sterile Verbandswechsel bei Operationswunden und chronischen Wunden
- Katheterpflege: Versorgung und Wechsel von Blasen- und Dauerkathetern
- Stomaversorgung: fachgerechte Versorgung künstlicher Darm- oder Harnausgänge, Hautpflege und Beutelwechsel
- Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen sowie Kompressionsverbände
- PEG-Sonde: Pflege der Einstichstelle, Verabreichung von Sondennahrung und Medikamenten
- Portversorgung: An- und Abschließen des Ports (z. B. für parenterale Ernährung oder Infusionen)
- Einlauf (Klistier): bei hartnäckiger Verstopfung im Rahmen der Behandlungspflege
Zertifizierte Wundexperten
In unserem Team arbeiten Fachtherapeuten Wunde ICW (Initiative Chronische Wunden). Diese speziell ausgebildeten Pflegekräfte verfügen über fundiertes Wissen in der Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden. Wie z. B. Dekubitus, Ulcus cruris oder diabetisches Fußsyndrom.
So läuft es ab
Ihr Haus- oder Facharzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (§ 37 SGB V, Muster 12). Die Verordnung wird von Ihnen unterschrieben und sollte möglichst schnell an uns weitergegeben werden.
Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und kümmern uns um die Genehmigung. Wichtig: Die Verordnung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ausstellung bei der Krankenkasse eingehen. Sonst können bereits erbrachte Einsätze von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Deshalb bitte nicht liegen lassen! Ab dem Ausstellungstag dürfen wir bereits mit der Versorgung beginnen.
Unsere Fachkräfte kommen nach den verordneten Zeiten zu Ihnen. Regelmäßig und zuverlässig. Die Abrechnung läuft direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Kostenübernahme
Die Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung erbracht. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (nicht der Pflegekasse) nach § 37 SGB V übernommen. Privat Versicherte erhalten die Rechnung von uns und reichen sie zur Erstattung bei ihrer Krankenversicherung ein. Sie benötigen lediglich eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes. Wir kümmern uns um den Rest.
Gesetzliche Zuzahlung (§ 61 SGB V): Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 € je Verordnung (bei jeder neuen Verordnung). Zusätzlich sind 10 % der Leistungskosten fällig. Allerdings nur für die ersten 28 Kalendertage pro Jahr. Danach entfallen die 10 %, und es bleibt nur noch die Verordnungsgebühr. Alles zusammen gilt maximal bis zur individuellen Belastungsgrenze. Chronisch Kranke und Befreite sind hiervon ausgenommen.
Unser Tipp: Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Verordnung häuslicher Krankenpflege an. Wir kümmern uns um Genehmigung und Abrechnung und beginnen schnellstmöglich mit der Versorgung.
Palliative Care: Begleitung in der letzten Lebensphase
Schwerstkranke Menschen begleiten wir in enger Abstimmung mit dem regionalen Palliativ-Netzwerk, Hospizdiensten und Palliativmedizinern. Mit Schmerzmanagement, Symptomkontrolle und einfühlsamer Unterstützung für Betroffene und Angehörige. Zögern Sie nicht, uns frühzeitig anzusprechen.