Häufig gestellte Fragen
Nicht jede Frage stellt sich von Anfang an. Und viele tauchen erst im Alltag auf. Hier finden Sie Antworten auf typische Situationen, die uns Angehörige immer wieder schildern. Wenn Sie etwas nicht direkt finden, sprechen Sie uns jederzeit an.
Für Angehörige: Erste Schritte & Entlastung
Gerade am Anfang tauchen viele Fragen gleichzeitig auf. Diese Antworten helfen Ihnen, die ersten Schritte zu ordnen und Entlastung zu finden.
Mein Angehöriger braucht plötzlich Pflege: wo fange ich an?
Atmen Sie erst einmal durch. Sie müssen in diesem Moment nicht alles wissen und nicht alles sofort erledigen. Das Wichtigste sind die nächsten drei Schritte:
1. Pflegekasse anrufen (das ist die Pflegeversicherung Ihres Angehörigen, angesiedelt bei seiner Krankenkasse) und formlos einen Pflegegrad beantragen. Ein Satz am Telefon genügt: „Ich möchte einen Pflegegrad beantragen.“ Das Datum des Anrufs zählt; ab da laufen alle Leistungen rückwirkend.
2. Bei Krankenhausaufenthalt: den Krankenhaussozialdienst ansprechen. Er organisiert die Entlassung, klärt die Versorgung zu Hause und nimmt auf Wunsch Kontakt zu uns auf.
3. Uns anrufen: wir kommen zu einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihnen nach Hause, schauen uns die Situation an und helfen beim Antrag. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie in Ruhe.
Sie sind nicht allein: Jedes Jahr stehen Millionen Familien in Deutschland genau vor dieser Situation. Und die allermeisten meistern sie. Gerne begleiten wir Sie dabei.
Wie bleibe ich selbst gesund, während ich pflege?
Pflege ist ein Marathon, kein Sprint. Wenn Sie zusammenbrechen, ist niemandem geholfen. Am wenigsten dem Menschen, den Sie pflegen. Die wichtigsten Entlastungs-Werkzeuge, die Ihnen jetzt schon zustehen:
• Verhinderungspflege: bis zu 3.539 € jährlich (gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege, ab PG 2) für Auszeiten. Sie brauchen dafür keinen Notfall und auch keinen zusammenhängenden Zeitraum. Stunden-, tage- oder wochenweise möglich.
• Entlastungsbetrag: 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 für Alltagshilfen, Betreuungs-Cafés, Haushaltsunterstützung. Nicht genutzte Beträge bleiben bis 30.06. des Folgejahres verwendbar.
• Tagespflege: Ihr Angehöriger wird tagsüber betreut, aktiviert und verpflegt. Sie haben ganze Stunden für sich, Termine, Arbeit oder einfach Ruhe.
• Selbsthilfegruppen: der Austausch mit Menschen in ähnlicher Lage ist oft entlastender als jedes Sachgespräch. Wir nennen Ihnen gerne Gruppen in Ihrer Nähe.
• Ihr eigener Hausarzt: sprechen Sie ehrlich über Schlafstörungen, Erschöpfung, depressive Stimmung. Das ist kein Versagen, das ist Verantwortung sich selbst gegenüber.
Es ist nicht egoistisch, an sich zu denken. Es ist vorausschauend. Gerne beraten wir Sie kostenlos, welche Entlastungen für Ihre Situation in Frage kommen.
Pflegegrade & Anträge
Rund um Pflegegrade gibt es viele Unsicherheiten. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Verständlich und auf den Punkt.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse: ein Anruf genügt. Anschließend kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause und Sie erhalten den Bescheid. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und bereiten Sie auf den Besuch vor.
Wie lange dauert die Beantragung?
Die Pflegekasse hat 25 Arbeitstage Zeit für die Bearbeitung. Bei palliativer Versorgung oder wenn eine stationäre Aufnahme bevorsteht, geht es deutlich schneller.
Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Erfahrung und helfen, den Widerspruch zu begründen.
Wie bereite ich den MD-Termin optimal vor? (früher MDK)
Der Besuch des Medizinischen Dienstes (MD, früher MDK) bzw. bei Privatversicherten Medicproof entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad. Ziel einer guten Vorbereitung ist nicht, „das Beste herauszuholen“, sondern dass der Gutachter ein ehrliches und vollständiges Bild vom Alltag bekommt. Diese Punkte helfen dabei:
• Ein Pflegetagebuch führen: idealerweise 1–2 Wochen vor dem Termin. Dokumentieren Sie jede Hilfestellung mit Uhrzeit, Dauer und Art der Unterstützung. So bekommt der Gutachter ein Bild vom realen Alltag und nicht nur einen Ausschnitt aus 90 Minuten.
• Den ganz normalen Tag schildern, weder den besten noch den schlechtesten. Viele Betroffene strengen sich beim Termin unbewusst an, „nicht schwach zu wirken“ und wirken dadurch selbstständiger, als sie im Alltag tatsächlich sind.
• Angehörige oder Vertrauenspersonen einladen: sie können ergänzen, was der Betroffene vergisst oder aus Scham nicht von sich aus anspricht (etwa Inkontinenz oder nächtliche Unruhe).
• Alle Unterlagen bereitlegen: Medikamentenplan, Arztberichte, Diagnoseliste, Reha-Entlassbrief, Hilfsmittel-Nachweise.
• Bei heiklen Themen offen sprechen: Inkontinenz, Verwirrtheit, Sturzgefahr, Unsicherheit, Schmerzen. Das ist nicht peinlich, sondern wichtig für die Einschätzung.
• Nicht „es geht schon irgendwie“: wenn Hilfe im Alltag anfällt, gehört sie erwähnt. Auch die selbstverständlich gewordene Unterstützung durch Angehörige.
Alles Schritt für Schritt: Unser Ratgeber MD-Termin vorbereiten führt Sie durch die gesamte Vorbereitung. Inkl. der sechs Begutachtungs-Module und typischen Fehlern. Dazu gibt es das kostenlose Pflegetagebuch zum Ausdrucken mit ausgefülltem Muster. Auf Wunsch kommen wir auch persönlich zu einem Vorbereitungsgespräch.
Wie oft wird der Pflegegrad überprüft?
Die Pflegekasse kann jederzeit eine Wiederholungsbegutachtung veranlassen. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands können Sie selbst eine Höherstufung beantragen.
Kosten & Abrechnung
Die Frage nach den Kosten beschäftigt fast alle Angehörigen. Wir erklären Ihnen transparent, welche Leistungen übernommen werden und worauf Sie achten sollten.
Was kostet die ambulante Pflege?
Die Kosten hängen vom Pflegegrad und den gewählten Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil über Pflegegeld (347 €–990 €/Monat) oder Pflegesachleistungen (796 €–2.299 €/Monat, Stand 2026). Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat ab Pflegegrad 1. Bei Pflegesachleistungen rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Ein kleiner Eigenanteil entsteht durch die Investitionskosten (1,50 € pro Pflegeeinsatz), die gesetzlich nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Wir beraten Sie transparent zu Ihren individuellen Kosten.
Was passiert, wenn mein Pflegegeld nicht reicht?
Reichen die Pflegekassenleistungen nicht aus, können Sie Sozialhilfe zur Pflege beantragen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung.
Wer zahlt bei Sozialhilfeempfängern?
Das zuständige Sozialamt übernimmt die Kosten, die nicht durch die Pflegekasse gedeckt sind. Wir rechnen direkt mit allen Kostenträgern ab.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, das ist die sogenannte Kombinationsleistung. Sie können Pflegesachleistungen durch uns und Pflegegeld für die private Pflege durch Angehörige miteinander verrechnen. Nutzen Sie z. B. nur 60 % der Ihnen zustehenden Sachleistungen, werden die verbleibenden 40 % anteilig als Pflegegeld ausbezahlt. Wichtig zum Ablauf: Das Pflegegeld kann die Pflegekasse erst dann auszahlen, wenn unsere Abrechnung bei ihr eingegangen ist. Sie weiß ja vorher nicht, wie viel Sachleistung Sie verbraucht haben. Deshalb ist es so wichtig, dass die monatlichen Leistungsnachweise zeitnah unterschrieben werden, damit wir zügig abrechnen und die Unterlagen an die Kasse senden können. Je schneller das geschieht, desto schneller kommt auch Ihr anteiliges Pflegegeld an. Mehr zu den Beträgen unter Pflegegrade.
Pflegealltag
Im Alltag entstehen oft die meisten Fragen. Hier finden Sie Antworten auf typische Situationen rund um die Versorgung zu Hause.
Wie läuft das kostenlose Erstgespräch ab, und was sollten wir vorbereiten?
Nach Ihrem Anruf vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen zu Hause (oder bei uns im Büro, ganz wie Sie möchten). Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, schauen uns die Situation vor Ort an, klären Ihre Wünsche und Bedürfnisse und beraten Sie zu möglichen Leistungen, Pflegegraden und Finanzierung. Damit wir Sie so gut wie möglich beraten können, ist es hilfreich, wenn Sie folgende Unterlagen bereithalten, falls vorhanden: aktueller Medikamentenplan, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) bzw. Medicproof bzw. der Pflegegrad-Bescheid, bestehende Verordnungen (z. B. für Behandlungspflege), eventuell vorhandene Genehmigungen für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege sowie aktuelle Budgetnachweise zum Entlastungsbetrag. Keine Sorge, wenn Sie noch nichts davon haben. Wir helfen Ihnen auch bei der Erstantragstellung.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftlicher Versorgung?
Das sind drei unterschiedliche Leistungsarten mit verschiedenen Kostenträgern:
• Grundpflege umfasst Körperpflege, An-/Auskleiden, Mobilisation, Hilfe beim Essen – alles, was den Körper und die Bewegung betrifft. Zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.
• Behandlungspflege sind medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung: Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe etc. Zahlt die Krankenkasse (§ 37 SGB V).
• Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäsche. Läuft über die Pflegekasse (im Rahmen der Sachleistungen) oder den Entlastungsbetrag.
In der Praxis kombinieren wir diese Leistungen meist so, wie Sie sie brauchen. Wir kümmern uns um die richtige Abrechnung im Hintergrund.
Wie schnell kann die Pflege beginnen?
In der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Erstgespräch. In Notfällen sind wir auch kurzfristig für Sie da.
Bekomme ich immer dieselbe Pflegekraft?
Wir bemühen uns um eine kontinuierliche Betreuung durch feste Bezugspflegekräfte. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine eingearbeitete Vertretung.
Was passiert, wenn meine Pflegekraft krank ist?
In den allermeisten Fällen springt direkt eine eingearbeitete Kollegin oder ein Kollege ein, sodass die Versorgung weiterläuft. Dabei kann es allerdings vorkommen, dass sich die gewohnten Einsatzzeiten verschieben, weil medizinisch notwendige Pflegen (z. B. Insulingabe, Wundversorgung) vorgezogen werden müssen. Hauswirtschaftliche Einsätze wie Wäsche oder Reinigung rücken dann ggf. nach hinten. In Ausnahmefällen kann ein rein hauswirtschaftlicher Einsatz auch auf einen anderen Tag verschoben werden. Wir informieren Sie in solchen Fällen rechtzeitig und stimmen uns mit Ihnen ab.
Kann ich den Pflegedienst wechseln?
Ja, Sie können jederzeit den Pflegedienst wechseln. Wir helfen Ihnen gerne beim Übergang und der Abstimmung.
Was, wenn wir mit einer bestimmten Pflegekraft nicht zurechtkommen?
Sprechen Sie uns gerne direkt und offen an. Pflege ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Die „Chemie“ muss stimmen. Wenn es nicht passt, organisieren wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Wechsel der Bezugspflegekraft, ohne dass Ihnen das irgendwie unangenehm sein muss.
Mein Angehöriger möchte keine fremden Menschen in die Wohnung lassen. Was tun?
Das ist eine sehr häufige und absolut verständliche Reaktion. Besonders bei Menschen mit beginnender Demenz oder bei Personen, die ein Leben lang selbstständig waren. Wir gehen hier mit viel Geduld und Erfahrung vor: Oft hilft ein gemeinsames Kennenlerngespräch im Beisein von Angehörigen, damit Vertrauen entstehen kann. Zu Beginn schicken wir bewusst möglichst immer dieselbe Pflegekraft, damit ein vertrautes Gesicht entsteht. In vielen Fällen erleben wir, dass anfängliche Ablehnung innerhalb weniger Wochen in echte Zuneigung umschlägt.
Darf ich als Angehöriger bei der Pflege dabei sein?
Selbstverständlich. Gerade zu Beginn ist es oft hilfreich, wenn Angehörige bei den ersten Einsätzen dabei sind. Um sich kennenzulernen, Fragen zu stellen oder auch um selbst Handgriffe zu lernen. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe und schätzen den Austausch.
Wer bekommt einen Wohnungsschlüssel. Und wie sicher ist das?
Wenn Sie uns einen Schlüssel anvertrauen, wird dieser schriftlich übergeben und in einem PIN-gesicherten Schlüsselschrank in unserem Büro aufbewahrt. Jeder Schlüssel trägt ausschließlich eine Nummer: ohne Namen, Adresse oder sonstige Zuordnung. Die Verknüpfung „Nummer ↔ Klient“ existiert nur intern im geschützten Klientendatensatz. Unsere Pflegekräfte sehen die benötigte Schlüsselnummer ausschließlich auf ihrem dienstlichen Mobilgerät, das durch Samsung Knox hardwareseitig verschlüsselt und abgesichert ist. So ist sichergestellt, dass selbst bei Verlust eines Schlüssels oder eines Geräts keinerlei Rückschluss auf Ihre Wohnung möglich ist.
Wie wird die Pflege dokumentiert. Und können wir das einsehen?
Jeder Einsatz wird lückenlos dokumentiert. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für Qualität und Abrechnung. Die Leistungen werden bei jedem Einsatz mobil auf unserem dienstlichen Gerät erfasst und zusätzlich in der Pflegemappe beim Klienten zu Hause eingetragen. Die Pflegemappe ist unsere offizielle Pflegedokumentation: Sie dürfen jederzeit gerne hineinschauen, wir bitten Sie nur, keine Einträge selbst zu ergänzen oder zu ändern, damit die Dokumentation rechtlich gültig bleibt. Wenn Sie etwas ergänzen oder richtigstellen möchten, sprechen Sie einfach unsere Pflegekraft an. Sie übernimmt das gerne für Sie. Darin finden Sie u. a. die durchgeführten Leistungen, Beobachtungen zum Zustand und Einträge zu Besonderheiten. Die Pflege wird zunehmend digital. Schon heute laufen immer mehr Prozesse papierlos über das mobile System, und diese Entwicklung setzen wir Schritt für Schritt weiter fort.
Versorgen Sie auch an Wochenenden und Feiertagen?
Ja. Wir versorgen unsere Klienten 7 Tage die Woche: auch an Sonn- und Feiertagen. Als Pflegedienst sind wir für unsere Klienten selbstverständlich rund um die Uhr erreichbar. Wie das Zusammenspiel aus Büro, Rufannahme und Kooperationspartner im Detail funktioniert, steht weiter unten im Abschnitt „Besondere Situationen“. Pflege macht keine Pause, und wir auch nicht.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfrist?
Nein, es gibt keine Mindestlaufzeit. Der Pflegevertrag kann von Ihnen jederzeit gekündigt werden. Wir binden niemanden an uns. Uns ist wichtig, dass Sie bei uns sind, weil Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind.
Besondere Situationen
Manche Situationen erfordern schnelle Entscheidungen oder klare Orientierung. Diese Antworten helfen Ihnen, auch in schwierigen Momenten den Überblick zu behalten.
Wer ist außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar. Und wann wähle ich 112?
Unsere Bestandsklienten und ihre Angehörigen erreichen rund um die Uhr eine menschliche Ansprechperson. In einem seit Jahren eingespielten Zusammenspiel aus Büro, fester Rufannahme und einem Kooperationspartner für die Nacht:
• Büro – 9:00 bis 15:00 Uhr: Sie erreichen uns direkt und persönlich unter 06202 / 27680 oder 06221 / 7392980.
• Rufannahme – 15:00 bis 9:00 Uhr: Ihr Anruf wird vom Freiburger Hausnotrufdienst angenommen. Im Auftrag des Kirchlichen Pflegedienstes Kurpfalz und mit unserem Namen am Hörer. Die Rufannahme sortiert Ihr Anliegen: Reicht eine Nachricht an uns? Ist es ein Notfall? Braucht es einen pflegerischen Einsatz? Sie informiert umgehend die zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus unserer Rufbereitschaft, die sich bei Ihnen zurückmelden oder direkt vorbeikommen.
• Einsätze vor Ort: Unsere erste Tour startet fest um 6:30 Uhr morgens. Abends ist der Zeitpunkt der letzten Tour im ambulanten Alltag flexibel. Sobald sie beendet ist, übernimmt unser Kooperationspartner Nachtpflege daheim die pflegerische Versorgung vor Ort bis in die Morgenstunden.
Wann rufe ich wen an?
• Sofort 112 wählen bei akuten Notfällen: Bewusstlosigkeit, Brustschmerzen, plötzlicher Lähmung / Sprachstörung (Verdacht Schlaganfall), starker Atemnot, schweren Stürzen mit Verdacht auf Knochenbrüche, Verschlucken mit Erstickungsgefahr.
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Tel. 116 117 bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Beschwerden außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten (Fieber, starke Schmerzen, plötzliche Verschlechterung ohne Notfallcharakter). wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist und es bis zum nächsten Werktag nicht warten kann.
• Unsere Rufbereitschaft bei pflegerischen Anliegen: Sturz ohne sichtbare Verletzung, Fragen zur Versorgung, Sorge und Unsicherheit, die Sie nicht allein tragen möchten.
• Reguläre Bürozeit für: Terminverschiebungen, Abrechnungsfragen, Änderungen im Pflegeplan, nicht-dringende Fragen.
Hinweis: Die Rufbereitschaft ist ein Service für unsere Bestandsklienten. Sind Sie noch kein Klient, aber in einer akuten Situation. Rufen Sie trotzdem an, wir beraten Sie gerne so gut es geht weiter.
Sollten wir eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung anlegen?
Ja, unbedingt, und am besten bevor ein Pflege- oder Ernstfall eintritt. Drei Dokumente entscheiden darüber, wer für einen Menschen spricht, wenn er es selbst nicht mehr kann:
• Vorsorgevollmacht: Sie bestimmen selbst, wer im Ernstfall finanzielle und gesundheitliche Entscheidungen für Sie trifft. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann auch eine fremde Person sein, selbst wenn Ehepartner oder Kinder vorhanden sind.
• Patientenverfügung: regelt im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen oder ablehnen (künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung).
• Betreuungsverfügung: für den Fall, dass doch ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss, bestimmen Sie darin, wer dies sein soll.
Wo bekomme ich Hilfe? Als Pflegedienst dürfen wir keine Rechtsberatung leisten, verweisen aber gerne weiter:
• Pflegestützpunkte des Rhein-Neckar-Kreises: kostenlose, neutrale Beratung mit geprüften Formularen. Die konkreten Anlaufstellen finden Sie über Ihre Gemeindeverwaltung oder online unter rhein-neckar-kreis.de.
• Notariate: für alles, was offiziell beglaubigt werden soll.
• Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie oder VdK. Sie bieten teils kostenlose Beratung und Formularhilfe.
• Bundesministerium der Justiz: stellt kostenlose, juristisch geprüfte Musterformulare zum Download bereit.
Sprechen Sie uns auch gerne an. Wir können zwar nicht beraten, aber Sie an die richtige Stelle verweisen.
Was ist bei einem Krankenhausaufenthalt zu beachten?
Während des Krankenhausaufenthalts ruht die ambulante Pflege. Wichtig: Bitte melden Sie sich (oder Ihre Angehörigen) bei uns, sobald der Entlassungstermin feststeht bzw. sobald Sie wieder zu Hause sind: nur so können wir die Versorgung nahtlos wieder aufnehmen, auf Wunsch mit angepasstem Pflegeplan. Ohne Rückmeldung wissen wir leider nicht, dass Sie zurück sind.
Wie läuft die Pflege bei Demenzerkrankungen?
Wir haben spezielle Angebote für Menschen mit Demenz: eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz und geschulte Pflegekräfte. Unsere Gerontopsychiatrischen Fachkräfte gehen einfühlsam auf die besonderen Bedürfnisse ein. Darüber hinaus bieten unsere Betreuungs-Cafés „Vergissmeinnicht" Gemeinschaft und Aktivierung für ältere Menschen – auch für Betroffene mit Demenz, aber ausdrücklich offen für alle, die gerne in Gesellschaft sind.
Was passiert, wenn sich der Pflegebedarf verändert. Verschlechtert oder verbessert?
Der Pflegebedarf verändert sich oft im Lauf der Zeit. Und das kann in beide Richtungen gehen. Bei einer Verschlechterung passen wir unseren Pflegeplan gemeinsam mit Ihnen an, erweitern Einsatzzeiten oder Leistungen. Wenn sich der Zustand deutlich verschlechtert, kann eine Höherstufung des Pflegegrads sinnvoll sein. Wir beraten Sie dabei fachlich und unterstützen Sie beim Antrag und bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin.
Bei einer Verbesserung freuen wir uns ehrlich mit Ihnen! Wenn etwa eine Wunde gut abgeheilt ist, eine Reha erfolgreich war oder Sie nach einer Operation wieder selbstständiger sind, reduzieren wir die Einsätze entsprechend, oder beenden die Versorgung ganz, wenn Sie uns gar nicht mehr brauchen. Das ist für uns kein Verlust, sondern genau das Ziel: dass es Ihnen wieder besser geht. Sollten Sie uns irgendwann später wieder brauchen, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.
Was passiert bei einem Sturz oder medizinischen Notfall während eines Einsatzes?
Unsere Pflegekräfte sind für solche Situationen geschult. Im Notfall wird umgehend der Rettungsdienst (112) alarmiert, Erste Hilfe geleistet und unsere Einsatzleitung informiert. Wir kontaktieren anschließend die hinterlegten Angehörigen und – wenn gewünscht – den Hausarzt. Auch Stürze werden dokumentiert und intern besprochen, damit wir Präventionsmaßnahmen (z. B. Stolperfallen beseitigen, Hausnotruf) gemeinsam mit Ihnen abstimmen können.
Kann ich als pflegender Angehöriger in Urlaub gehen?
Ja, und das ist uns sogar ein echtes Anliegen. Pflegende Angehörige leisten jeden Tag sehr viel, deshalb ist es uns wichtig, dass auch Sie sich um Ihre eigene Gesundheit kümmern und sich bewusst eine Auszeit gönnen. Mit der Verhinderungspflege übernehmen wir in dieser Zeit die Versorgung. Seit Juli 2025 stehen Ihnen zusammen mit der Kurzzeitpflege 3.539 € pro Jahr zur Verfügung (Gemeinsamer Jahresbetrag, ab Pflegegrad 2). Bis zu 8 Wochen pro Jahr Ersatzpflege möglich. Auch stundenweise nutzbar. Das Pflegegeld wird dann nicht gekürzt.
Unser Pflegedienst
Auch zur Zusammenarbeit mit uns tauchen häufig Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten vorab.
Muss ich Kirchenmitglied sein?
Nein, absolut nicht. Zu unseren Vereinsmitgliedern zählen zwar evangelische und katholische Kirchengemeinden sowie der Diakonieverein Schwetzingen. Betreut werden bei uns aber alle Menschen, unabhängig von Religion, Konfession oder Herkunft. Bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt.
Was, wenn wir einmal unzufrieden sind oder uns beschweren möchten?
Sprechen Sie uns bitte direkt an – am besten so früh wie möglich. Rückmeldungen, auch kritische, sind für uns wertvoll und gehören fest zu unserem Qualitätsmanagement. Wenden Sie sich zunächst an Ihre Bezugspflegekraft oder direkt an unsere Pflegedienstleitung. Je nachdem, welche Stelle Sie versorgt: Schwetzingen unter 06202 / 27680 oder Eppelheim unter 06221 / 7392980. Wir nehmen jede Beschwerde ernst, besprechen sie intern und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
In welchen Orten sind Sie aktiv?
Hauptsitz Schwetzingen, Außenstelle Eppelheim. Wir versorgen Schwetzingen, Brühl, Ketsch, Oftersheim, Plankstadt, Eppelheim und Heidelberg-Pfaffengrund.
Wie erreichen wir Sie am besten?
Rufen Sie uns einfach an. Schwetzingen: 06202 / 27680, Eppelheim: 06221 / 7392980, oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Startseite.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, sprechen Sie uns gerne direkt an. Oft hilft ein kurzes Gespräch mehr als langes Suchen im Internet.
Persönlich beraten lassen